Conditions générales de vente
Die vorbehaltlose Annahme dieser AGB ist Voraussetzung für jede Bestellung
Diese Verkaufsbedingungen gelten vorbehaltlich der Ziffer 2 dieses Abschnitts für alle Gebrauchtwagenverkäufe der AAF Germany GmbH an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- Die vom Käufer in Textform abgegebene Bestellung ist ein verbindliches Angebot. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens zehn Tage gebunden.
- Der Kaufvertrag wird geschlossen, wenn der Verkäufer erklärt, dass er die Bestellung für den näher beschriebenen Artikel schriftlich annimmt oder die Lieferung innerhalb der in Abschnitt 1 genannten Frist vornimmt.
- Nimmt der Verkäufer die Bestellung nicht an, hat er den Käufer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
- Der Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen sind vor Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig. Eine Übergabe des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer erfolgt nicht, solange nicht der Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen seinem Konto nachweislich gutgeschrieben sind. Eine Barzahlung oder Bareinzahlung ist ausge-schlossen.
- Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 323 BGB) vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern die Voraussetzungen des gesetzlichen Rücktrittsrechts vorliegen, insbesondere der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistungserbringung bestimmt hat oder diese nach Maßgabe des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich ist.
- Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich ver-einbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen be-ginnen mit Vertragsabschluss.
- Der Käufer kann zwanzig Tage nach Überschreiten eines unverbindli-chen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Ver-käufer in Verzug.
- Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist über- schritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Lie-fertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
- Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, be-schränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises.
- Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Scha-denersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer eine an-gemessene Frist zur Lieferung setzen. In den Fällen der Ziffer 2 dieses Abschnitts kann eine solche erst nach Ablauf der Zwanzig-Tages-Frist gesetzt werden. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 Prozent des vereinbarten Kaufpreises.
- Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öf-fentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selb-ständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprü-che bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Wird dem Verkäufer während des Verzugs die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbe-grenzungen. Wäre der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung einge-treten, haftet der Verkäufer nicht.
- Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Ab-schnittes gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Ist der Verkäufer oder dessen Lieferant aufgrund höherer Gewalt oder durch vom Verkäufer nicht zu vertretende Betriebsstörungen vorüber-gehend daran gehindert, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Ter-min oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verschieben sich die in diesem Abschnitt genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
- Führen die in Ziffer 9 genannten Störungen zu einer Leistungsverzöge-rung von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
- Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rech-ten Gebrauch machen.
- Befindet sich der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungspflicht oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 Prozent des Bruttokaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf-grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Ver-käufers.
- Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffent-lich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab-schluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selb-ständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zu-sammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen.
- Der Verkäufer ist auf Verlangen des Käufers zum Verzicht auf den Ei-gentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unan-fechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
- Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
- Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes im Sinne des § 438 Abs. 2 BGB.
- Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß be-handelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben.
- Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öf-fentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
- Die Regelungen der Ziffern 1 und 3 finden keine Anwendung auf Schäden, welche auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Ver-letzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer gel-tend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung in Textform über den Eingang der Anzeige aus-zuhändigen.
- Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an einen ande-ren Kfz- Meisterbetrieb wenden.
- Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelgewährleistungsrechte für den Kaufgegenstand Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufver-trages geltend machen.
- Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
- Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bei arg-listigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Ga-rantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaf-tungsgesetz bleiben unberührt.
- Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so be-schränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den in Ziffer 2 dieses Abschnitts dargestellten Umfang.
- Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungs-gemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
- Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Sum-menversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer dem Käufer ge-genüber vorbehaltlich der Ziffern 4 und 6 nur für etwaige durch die Versicherungsinanspruchnahme verbundene Nachteile, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulie-rung durch die Versicherung.
- Eine Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaf-fungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Beschränkungen der Ziffer 1 dieses Abschnitts unberührt.
- Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehil-fen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leich-te Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ebenfalls in dem durch vorstehende Ziffer 2 beschriebenen Umfang beschränkt.
- Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht für Schä-den, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Le-ben, Körper oder Gesundheit.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers ge-genüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Diese AGB gelten für alle Verkäufe von Fahrzeugen in Deutschland und wurden dem Kunden vor Abschluss des Verkaufs zur Kenntnis gebracht und erscheinen ausdrücklich auf der Website Autofactoria.de